Mitgliedschaft
So wirst Du Teil unseres Vereins
Wenn Du Mitglied bei uns werden möchten, ist eine fünfmalige Teilnahme am Training (Bogen, LG oder LP) Voraussetzung. Bei Fragen oder Interesse stehen Dir unsere Sportleiter*innen der jeweiligen Disziplinen gerne zur Verfügung!
Gesetzliche Alterseinschränkungen
- Luftgewehr-/Luftpistole: Jugendliche können erst ab 12 Jahren am Schießen mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole teilnehmen (Ausnahmen können beim KVR ab 10 Jahren beantragt werden)
- Lichtgewehr/- pistole: Für das Lichtgewehr und Lichtpistolen schießen gibt es keine Alterseinschränkungen. Wir empfehlen jedoch das Training erst ab 6 Jahren
- Bogen: Das Schießen mit dem Bogen ist bei uns ebenfalls erst ab 12 Jahren möglich (Ausnahmen sind nach Sichtung und Probetraining oder Schnupperkurs) möglich.
- Probetraining: Bis 14 Jahren benötigen Jugendliche außerdem eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um am Schießen mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole teilnehmen zu können.
- Mitgliedschaft: Bis 18 Jahre benötigen Jugendliche die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um eine Mitgliedschaft im Schützenverein beantragen zu können.
Jahresbeiträge
Mitgliedsbeiträge | pro Jahr |
---|---|
Schüler (bis 15 Jahre) | 60,- € |
Jugend/Junioren (bis 18 Jahre) | 60,- € |
Wehrdienstleistende, Studenten und Auszubildende | 60,- € |
Erwachsene | 120,- € |
Stand 2022 - Änderungen vorbehalten |